Jetzt im Winter gönnen sich Viele eine Auszeit in der Sonne. Auch für den Versicherungsschutz auf Reisen gilt: Wichtige Risiken absichern, Überflüssiges außen vor lassen. Welche Reiseversicherungen sind sinnvoll und welche nicht?
Keinesfalls verzichten sollte man als Urlauber auf eine Auslandskrankenversicherung, denn die gesetzliche Krankenkasse zuhause übernimmt selbst innerhalb Europas nicht alle Kosten. Der Reisekrankenversicherer zahlt die erforderliche ärztliche Behandlung im Ausland, die nötigen Medikamente und im Ernstfall sogar den Rücktransport per Rettungsflieger in die Heimat. Das ist besonders wichtig, denn allein ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport kostet schnell zehntausende Euro, die von der gesetzlichen Kasse grundsätzlich nicht erstattet werden. Sinnvoll ist auch eine Reiserücktrittsversicherung: Sie erstattet die Stornogebühren, wenn man eine Pauschalreise beispielsweise wegen Krankheit nicht antreten kann. Anerkannt werden auch andere triftige Rücktrittsgründe wie zum Beispiel der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder der Tod naher Angehöriger. In vielen Reiserücktrittspolicen ist auch eine Absicherung bei Reiseabbruch enthalten, die finanziell einspringt, wenn man am Reiseziel krank wird und den Urlaub vorzeitig abbrechen muss.
Leiht man sich am Urlaubsort ein Auto, kann die Deckungssumme der Mietwagenversicherung zu gering sein, falls man einen Unfall mit schweren Sach- oder Personenschäden verursacht. Am besten vor der Reise in die Bedingungen der eigenen Kfz-Versicherung schauen, denn oft beinhaltet diese eine so genannte Mallorca-Klausel und passt den Versicherungsschutz fürs Leihfahrzeug an die in Deutschland üblichen Haftungssummen an. Kostspielige Zusatzversicherungen am Urlaubsort sind dann unnötig. Auch eine Reisegepäckversicherung ist vergleichsweise teuer und leistet nur, wenn man am Verlust des Gepäcks keinerlei Mitschuld trägt, dieser Nachweis ist oft schwierig. Viele Fachleute halten Reisegepäckversicherungen zudem für verzichtbar, weil in vielen Fällen schon der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften.