Mietkautions-Bürgschaft

Die Mietkautions-Bürgschaft

Warum heutzutage noch dem Vermieter einen hohen Geldbetrag geben, für die Mietkaution – gerade wenn man in die neue Wohnung zieht, kann man das Geld doch für andere Dinge (z.B. neue Möbel!) wesentlich besser gebrauchen!

Das Thema kann man tatsächlich sehr einfach und kostengünstig über Versicherer lösen, die einzige Voraussetzung dafür ist vor allem, dass die Schufa sauber ist. Statt dem Vermieter also heute 2.000 Euro als Mietkaution zu geben, gibt es die Lösung, stattdessen einfach jährlich beispielsweise eine „Bürgschafts-Gebühr“ (z.B. 50 Euro jährlich) an eine Versicherung zu zahlen.

Die Vermieter sind m.E. verpflichtet, statt einem Geldbetrag auch eine sogenannte Bürgschaftserklärung von einer Versicherung zu akzeptieren. Hier bekommt der Vermieter quasi „anstatt Geld“ eine Urkunde, in dem sich der Versicherer verpflichtet, im Falle des Falles das Geld an den Vermieter auszuzahlen (zum Beispiel, wenn man die Wohnung verwüstet oder Ähnliches). Natürlich zahlt die Versicherung nicht einfach so, sondern der Vermieter ist in der Beweispflicht und muss erstmal seine Ansprüche belegen.

Die Mietkautionsbürgschaft kann man schnell und unkompliziert beantragen, der Antrag dauert keine 10 Minuten. Am Ende der Antragsstrecke erhält man direkt die Bürgschaftserklärung zum Ausdrucken und kann diese dem Vermieter übergeben! Bei Fragen oder für Hilfestellungen hierzu, kommen Sie gerne auf uns zu – die Antragsstrecke ist selbsterklärend und wir empfehlen hier aktuell die R+V Versicherung, da diese aus unserer Sicht aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis in diesem Sektor hat.

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