Die Mietkautions-Bürgschaft für Gewerbe
Warum heutzutage noch dem Vermieter einen hohen Geldbetrag geben, für die Mietkaution – gerade wenn man gewerbliche Räume anmietet, kann man das Geld doch für andere Dinge (z.B. neue EDV oder Maschinen!) wesentlich besser gebrauchen!
Das Thema kann man tatsächlich sehr einfach und kostengünstig über Versicherer lösen! Statt dem Vermieter also heute 5.000 Euro als Mietkaution zu geben, gibt es die Lösung, stattdessen einfach jährlich beispielsweise eine „Bürgschafts-Gebühr“ (z.B. 200 Euro jährlich) an eine Versicherung zu zahlen.
Die Vermieter sind m.E. verpflichtet, statt einem Geldbetrag auch eine sogenannte Bürgschaftserklärung von einer Versicherung zu akzeptieren. Hier bekommt der Vermieter quasi „anstatt Geld“ eine Urkunde, in dem sich der Versicherer verpflichtet, im Falle des Falles das Geld an den Vermieter auszuzahlen (zum Beispiel, wenn man die Wohnung verwüstet oder Ähnliches) – gerade im gewerblichen Bereich zeigt das dem Vermieter sogar, dass Ihre Bonität hier bereits geprüft wurde, denn ansonsten hätten Sie die Bürgschaft gar nicht erhalten. Natürlich zahlt die Versicherung nicht einfach so, sondern der Vermieter ist in der Beweispflicht und muss erstmal seine Ansprüche belegen – also keine Sorge, einen „Freibrief“ bekommt der Vermieter dadurch nicht, im Gegenteil!
Die Mietkautionsbürgschaft kann man schnell und unkompliziert beantragen, der Antrag dauert keine 15 Minuten. Am Ende der Antragsstrecke erhält man direkt die Bürgschaftserklärung zum Ausdrucken und kann diese dem Vermieter übergeben! Bei Fragen oder für Hilfestellungen hierzu, kommen Sie gerne auf uns zu – die Antragsstrecke ist selbsterklärend und wir empfehlen hier aktuell die R+V Versicherung, da diese aus unserer Sicht aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis in diesem Sektor hat.